Secondas Zürich sagt NEIN zu Verschärfungen bei Einbürgerungen

Secondas Zürich ist der Einladung der Direktion der Justiz und des Innern gefolgt und hat zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Stellung genommen.

Grundsätzlich ist Secondas Zürich der Auffassung, dass die kantonalen Anforderungen an eine Einbürgerung nicht strenger sein dürfen als diejenigen des Bundesrechts. Konsequenterweise lehnen wir die entsprechenden Verschärfungen im Gesetzentwurf ab – und schlagen einige Liberalisierungen vor:

Die Forderungen von Secondas Zürich in der Übersicht:

  • Secondas Zürich ist der Meinung, dass Betreibungen oder offene Schuldscheine nicht zwingend ein Grund sind, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen.
  • Für junge Erwachsene sollen bezüglich der Beachtung der Strafrechtsordnung keine strengeren Auflagen gelten als gemäss Bundesgesetz.
  • Secondas Zürich erachtet es als nicht zweckmässig, bei Personen, die eine Ausbildung auf Sekundarstufe II und allenfalls auch Tertiärstufe abgeschlossen haben, die Grundkenntnisse der geografischen, historischen, politischen und gesellschaftlichen Verhältnisse im Bund, Kanton und in den Zürcher Gemeinden zu prüfen. Zudem fordern wir, dass neben den bereits geforderten Grundkenntnissen nicht noch zusätzlich Kenntnisse zur Wohnsitzgemeinde abgefragt werden.
  • Die Bestimmungen zum Datenschutz erachten wir als ungenügend. Insbesondere sind die Kompetenzen für den Betrieb des Projekts «eEinbürgerungZH» zu weit gefasst.
  • Secondas Zürich setzt sich für massvolle Einbürgerungsgebühren ein. Der Entscheid, Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger zu werden, soll unabhängig von monetären Überlegungen gefällt werden können. Vor diesem Hintergrund begrüssen wir den vorgesehenen Gebührenerlass für junge Erwachsene bis zum 20. Altersjahr. Analog zur kantonalen Parlamentarischen Initiative KR-NR. 382/2018 und zur im Zürcher Gemeinderat eingereichten Motion 2019/244 fordern wir zusätzlich, dass die Einbürgerung für junge Erwachsene bis zum 25. Altersjahr kostenlos ist.
  • Bezüglich der kommunalen Wohnsitzfrist von zwei Jahren sind wir der Meinung, dass diese aufgrund der stetig steigenden Mobilität der Bevölkerung für sämtliche Einbürgerungswillige durch eine generelle zweijährige Wohnsitzpflicht im Kanton ersetzt werden soll.

Hier gehts zur Stellungnahme im Wortlaut.

Für Rückfragen:
Isabel Garcia, Präsidentin; Mobile: 079 652 85 19
Luisa Schwegler, Vize-Präsidentin; Mobile: 079 793 78 02
Silvia Rigoni, Vorstandsmitglied; Mobile: 079 749 10 54
Përparim Avdili, Vorstandsmitglied; Mobile: 079 377 15 11

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