Secondas Zürich lehnt Verschärfungen des kantonalen Einbürgerungsrechts gegenüber dem Bundesrecht ab

Secondas Zürich ist der Einladung der Direktion des Justiz und Innern gefolgt und hat innert Frist zur Totalrevision des Kantonalen Bürgerrechtsgesetzes Stellung genommen.

Begrüsst wird, dass die positiven Effekte sowie die Bedeutung der Einbürgerung auf die Integration anerkennt werden und daher die kantonalen Anforderungen nicht strenger sein sollen als diejenigen des Bundesrechts. Der Gesetzentwurf enthält jedoch in der jetzigen Form Verschärfungen, welche aus Sicht von Secondas Zürich abzulehnen sind.

Secondas Zürich stellt in der Vernehmlassungsantwort folgende Forderungen:

  • Bezüglich der Voraussetzung einer Aufenthaltsdauer von zwei Jahren in der Gemeinde (kommunale Wohnsitzfrist) sind wir der Meinung, dass diese analog zur Erleichterung für Personen vor Vollendung des 25. Altersjahr für sämtliche Bewerberinnen und Bewerber, ungeachtet des Alters, durch eine generelle zweijährige Wohnsitzpflicht im Kanton (kantonale Wohnsitzfrist) ersetzt werden soll. Hintergrund ist die stetig zunehmende und – auch vom Arbeitsmarkt eingeforderte – Mobilität für Menschen sämtlicher Altersklassen.
  • Secondas Zürich teilt die Meinung des Bundesgesetzgebers, dass Betreibungen oder offene Schuldscheine nicht zwingend ein Grund sind, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen Die Gründe für die Nichtbezahlung von öffentlichen und privaten Rechnungen können unterschiedlichster Natur sein und weisen nicht auf mangelnde Integration hin sondern lediglich auf die sozioökonomische Situation der betroffenen Person. Wir lehnen daher die kantonale Verschärfung ab, nach welcher sämtliche Betreibungen oder offene Schuldscheine, ungeachtet des Grundes hierfür, Einbürgerungshindernisse sind. Insbesondere kann der kantonalen Begründung nicht gefolgt werden, dass diese Verschärfung gemacht werden, um die Behörden zu entlasten. Eine solche Überlegung ist in einem Verfahren, wie es das Einbürgerungsverfahren ist, deutlich untergeordnet.
  • Für junge Erwachsene sollen gemäss unserer Auffassung bezüglich der Beachtung der Strafrechtsordnung keine strengeren Auflagen gelten als gemäss Bundesgesetz. Diese genügen und die kantonale Verschärfung steht zudem den integrativen Grundsätzen des Jungendstrafrechts nach Art. 2 JStG entgegen.
  • Secondas Zürich erachtet es als nicht zweckmässig, bei Personen, welche eine Ausbildung der Sekundarschule II und allenfalls auch der Tertiärstufe abgeschlossen haben, die Grundkenntnisse zu prüfen. Diese Personen sind daher wie bis anhin (§ 6 Abs. 2 lit. b KBüV) vom Nachweis der Grundkenntnisse zu befreien. Zudem fordert Secondas Zürich mit dem Ziel der Gleichbehandlung und verbesserten Transparenz des Einbürgerungsverfahrens, dass die Gemeinden nicht die Möglichkeit haben, zu den bereits allgemein geforderten Grundkenntnisse zu Bund, Kanton und den Zürcher Gemeinden noch zusätzlich Kenntnisse zur Wohnsitzgemeinde abzufragen.
  • Secondas Zürich begrüsst, dass im kantonalen Recht gegenüber dem Bundesrecht ein Integrationskriterium mehr in den Katalog aufgenommen wurde. Wir fordern jedoch, dass sämtliche Integrationskriterien aufgenommen werden, da sich die persönlichen Verhältnisse auf sämtliche Integrationskriterien auswirken können, weshalb diese bei allen berücksichtigt werden können sollen.
  • Secondas Zürich erachtet die Bestimmung bezüglich des Datenschutzes in verschiedener Sicht als ungenügend. Insbesondere wird dem Gesetzgeber eine (zu) weite Kompetenz für die Umsetzung des Projekt «eEinbürgerungZH» gegeben. Dieses Projekt beabsichtigt voraussichtlich den Betrieb einer zentralen Personendatensammlung. Aufgrund des damit einhergehenden Gefährdungspotentials sind hier strengere Anforderungen an den Datenschutz angezeigt.
  • Schliesslich setzt sich Secondas Zürich sowohl auf kommunaler als auch auf kantonaler Ebene für im Bereich der Einbürgerungen eine massvolle Gebührenpolitik ein. Der Entscheid, Schweizer Bürgerin oder Schweizer Bürger zu werden, soll unabhängig von monetären Überlegungen gefällt werden können. Vor diesem Hintergrund begrüssen wir den Gebührenerlass für Jugendliche bis zum 20. Altersjahr. Analog zu der im Stadt Zürcher Gemeinderat eingereichten Motion 2019/244 sowie der kantonalen parlamentarischen Initiative KR-NR. 382/2018, welche beide von Vertreter*innen von Secondas Zürich eingereicht wurden, fordern wir zusätzlich, dass auf Kantonsebene die Einbürgerung für Jugendliche bis zum 25. Altersjahr kostenlos ist. Weiter fordern wir, im Sinne der Einzelfallgerechtigkeit, die Möglichkeit eines Gebührenerlasses auf Gesuch hin prüfen zu können.

 

Für Rückfragen:
Isabel Garcia, Präsidentin; 079 652 85 19
Silvia Rigoni, Vorstandsmitglied; 079 749 10 54

 

Newsletter