Secondas Zürich lehnt regierungsrätlichen Gegenvorschlag zur kantonalen Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» ab

Heute Vormittag hat der Regierungsrat mitgeteilt, dass er dem Kantonsrat einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Bei Polizeimeldungen sind die Nationalitäten anzugeben» unterbreitet, der vorsieht, bei Orientierungen der Bevölkerung in Bezug auf TäterInnen, Tatverdächtige sowie Opfer neben Alter und Geschlecht standardmässig auch die Staatsangehörigkeit zu nennen. Im Gegensatz zur Volksinitiative verzichtet der Gegenvorschlag darauf, bei Polizeimeldungen auf Nachfrage hin Angaben zu einem allfälligen Migrationshintergrund bei Schweizern und Schweizerinnen und zu Doppelbürgerschaften vorzuschreiben.

Secondas Zürich lehnt sowohl die Volksinitiative wie auch den heute präsentierten Gegenvorschlag des Regierungsrats dezidiert ab – dies aus folgenden grundsätzlichen Überlegungen:

  • Forschung und Statistik zeigen – dies übrigens im In- und Ausland – dass zwischen Nationalität und einer erhöhten Straffälligkeit kein kausaler Zusammenhang besteht; im Gegensatz zu den Kriterien Alter und Geschlecht.
  • Die permanente Segmentierung von Menschen in Einheimische, AusländerInnen, DoppelbürgerInnen, Personen mit und ohne Migrationshintergrund sowie sonstige künstliche Kategorien schürt unnötig Vorurteile.
  • Der Handlungsspielraum der Gemeinden, auf eine Nennung der Nationalität bei Polizeimeldungen zu verzichten, soll respektiert werden.

Secondas Zürich wird die nun folgende politische Diskussion aufmerksam verfolgen und sich im bevorstehenden Abstimmungskampf klar gegen diese unnötige und Vorurteile befördernde Vorlage engagieren!

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