In Zürcher Polizei müssen Schweizer:innen unter sich bleiben
An seiner gestrigen Sitzung hat der Zürcher Kantonsrat eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes gutgeheissen, die das Schweizer Bürgerrecht als zwingende Voraussetzung für alle Angehörigen von Zürcher Polizeikorps ab Beginn der Ausbildung vorschreibt. Secondas Zürich bedauert diesen Entscheid ausdrücklich, hatten doch die beiden grössten Zürcher Städte – Winterthur und Zürich – die auch über eigene Polizeikorps verfügen, in den letzten Jahren Öffnungsschritte gegenüber niedergelassenen Ausländer:innen vollzogen. Hier muss jetzt wieder zurück buchstabiert werden. Und dies obwohl in beiden Städten einerseits rund ein Drittel Bevölkerung über keinen Schweizer Pass verfügt und andererseits entsprechende politische Entscheidungen durch Parlament und Regierung bereits gefällt wurden; letzteres zum Teil auf Druck von Secondas Zürich.
Secondas Zürich ist nach wie vor überzeugt, dass folgende drei Überlegungen für eine Öffnung von Polizeiausbildung und -beruf für niedergelassene Ausländer:innen sprechen:
Weitere Informationen:
Isabel Garcia, Präsidentin, Mobile: 079 652 85 19
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