In Zürcher Polizei müssen Schweizer:innen unter sich bleiben

An seiner gestrigen Sitzung hat der Zürcher Kantonsrat eine Änderung des Polizeiorganisationsgesetzes gutgeheissen, die das Schweizer Bürgerrecht als zwingende Voraussetzung für alle Angehörigen von Zürcher Polizeikorps ab Beginn der Ausbildung vorschreibt. Secondas Zürich bedauert diesen Entscheid ausdrücklich, hatten doch die beiden grössten Zürcher Städte – Winterthur und Zürich – die auch über eigene Polizeikorps verfügen, in den letzten Jahren Öffnungsschritte gegenüber niedergelassenen Ausländer:innen vollzogen. Hier muss jetzt wieder zurück buchstabiert werden. Und dies obwohl in beiden Städten einerseits rund ein Drittel Bevölkerung über keinen Schweizer Pass verfügt und andererseits entsprechende politische Entscheidungen durch Parlament und Regierung bereits gefällt wurden; letzteres zum Teil auf Druck von Secondas Zürich.

Secondas Zürich ist nach wie vor überzeugt, dass folgende drei Überlegungen für eine Öffnung von Polizeiausbildung und -beruf für niedergelassene Ausländer:innen sprechen:

  • Der Föderalismus ist urschweizerisch und bewährt sich seit über 700 Jahren in (fast) allen Lebensbereichen: Es steht dem Kanton daher gut an, die Entwicklungen und Entscheidungen in den Gemeinden zu respektieren und nicht im Vornherein quasi von oben herab zu unterbinden.
  • Aus den Kantonen Basel-Stadt, Schwyz, Genf und Jura, die zum Teil bereits seit vielen Jahren niedergelassene Ausländer:innen ins Polizeikorps aufnehmen, sind bis heute keine Probleme mit dieser Praxis bekannt. Eine solche Regelung hätte daher auch bei den Zürcher Polizeikorps erfolgreich umgesetzt werden können.
  • Niedergelassene Ausländer:innen werden auf dem Schweizer Arbeitsmarkt und in den Sozialversicherungen generell als inländische Arbeitnehmende behandelt. Es gibt keinen Grund, weshalb dies bei der Polizei anders gehandhabt werden sollte.

Weitere Informationen:
Isabel Garcia, Präsidentin, Mobile: 079 652 85 19

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