Secondas Zürich fordert vom Kanton aktive Information betroffener Personen über neue Einbürgerungsvoraussetzungen

Am 1. Januar 2018 tritt das revidierte Bürgerrechtsgesetz in Kraft. Neu werden sich nur noch Personen einbürgern lassen können, die über eine Niederlassungsbewilligung verfügen, seit mindestens zehn Jahren in der Schweiz leben und gut in der Schweiz integriert sind. Durch das zusätzliche Kriterium des Besitzes einer Niederlassungsbewilligung (C-Ausweis) wird ab 2018 Personen die Einbürgerung verwehrt, die zwar alle übrigen Voraussetzungen erfüllen, jedoch nicht über eine Niederlassungsbewilligung verfügen.

Vor diesem Hintergrund haben die Kantone Genf und Waadt vor einigen Wochen entschieden, die betroffenen Personengruppen über die Änderungen zu informieren und diese eingeladen, noch bis zum 31. Dezember 2017 bei ihrer Wohngemeinde ein Einbürgerungsgesuch zu stellen. Secondas Zürich setzt sich als parteiübergreifende Interessengemeinschaft für eine transparente und faire Einbürgerungspolitik ein. Entsprechend befürwortet Secondas Zürich dieses aktive Vorgehen und hat den Zürcher Sicherheitsdirektor, Mario Fehr, in einem Brief aufgefordert, dem Beispiel von Waadt und Genf zu folgen.

Die Erfahrungen von Secondas Zürich zeigen, dass sich viele der betroffenen Personen dieser einschneidenden Gesetzesänderung nicht bewusst sind und erwartet, dass der Kanton Zürich im Sinne der Fairness und Transparenz aber auch in seiner Vorbildfunktion als grösster Schweizer Kanton die betroffenen Personengruppen aktiv über ihre Rechte informiert, wie dies in Genf und der Waadt erfolgt ist.

 

Für Rückfragen:

Isabel Garcia, Präsidentin; Mobile: 079 652 85 19

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