Secondas Zürich will Kantonalisierung der Wohnsitzfristen und Einbürgerungstests in revidierter Bürgerrechtsverordnung
Secondas Zürich begrüsst die allgemeine Stossrichtung der Totalrevision der kantonalen Bürgerrechtsverordnung. Die verschiedenen Vorschläge zur Straffung und Vereinfachung der Einbürgerungsverfahren sind für uns dabei von besonderer Wichtigkeit. Secondas Zürich stellt in der Vernehmlassungsantwort folgende zusätzliche Forderungen:
- Bezüglich der Möglichkeit für Gemeinden eine Aufenthaltsdauer von zwei Jahren als Voraussetzung festzulegen, sind wir der Meinung, dass diese – vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden und auch vom Arbeitsmarkt eingeforderten Mobilität – durch eine generelle zweijährige Wohnsitzpflicht im Kanton zu ersetzen ist.
- Betreibungen oder offene Schuldscheine sind kein Grund, ein Einbürgerungsgesuch abzulehnen; denn sie haben nichts mit mangelnder Integration zu tun, sondern sind der sozioökonomischen Situation der betroffenen Personen geschuldet.
- Für junge Erwachsene sollen gemäss unserer Auffassung bezüglich der Beachtung der Strafrechtsordung keine strengeren Auflagen gelten als für die übrigen Altersgruppen. Sämtliche Einbürgerungswillige sollen die Anforderungen von Art. 4 Abs. 2-4 der Eidgenössischen Bürgerrechtsverordnung (BüV) erfüllen.
- Mit dem Ziel der Gleichbehandlung und verbesserten Transparenz des Einbürgerungsverfahrens fordert Secondas Zürich einen kantonal einheitlich gestalteten Einbürgerungstest.
- Last but not least, setzt sich Secondas Zürich im Bereich der Einbürgerungen für eine massvolle Gebührenpolitik ein: Schweizer BürgerIn zu werden, soll eine Frage der Integration und nicht der Finanzen sein; vor diesem Hintergrund begrüssen wir insbesondere die vorgesehene Möglichkeit des Gebührenerlasses.
Für Rückfragen:
Isabel Garcia, Präsidentin; 079 652 85 19