Neue Bürgerrechtsverordnung im Kanton Zürich

In unserer Vernehmlassungsantwort im Frühling 2017 an die Zürcher Justizdirektion haben wir die allgemeine Stossrichtung der Totalrevision der kantonalen Bürgerrechtsverordnung begrüsst. Die verschiedenen Vorschläge zur Straffung und Vereinfachung der Einbürgerungsverfahren sind für uns dabei von besonderer Bedeutung. Unser wichtigster Kritikpunkt ist, dass die Gemeinden auch zukünftig eine Aufenthaltsdauer von zwei Jahren als Voraussetzung zur Einbürgerung festzulegen können. Wir sind der Auffassung, dass diese – vor dem Hintergrund der stetig zunehmenden und vom Arbeitsmarkt eingeforderten Mobilität – durch eine generelle zweijährige Wohnsitzpflicht im Kanton zu ersetzen ist.

Unsere Vernehmlassungsantwort zur totalrevidierten Bürgerrechtsverordnung

Unsere Medienmitteilung zur totalrevidierten Bürgerrechtsverordnung

 

 

 

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